Das Sicherungssystem:
Schutz der Umwelt nach dem Vorsorgeprinzip

Deponien der Deponieklasse I sind die Nachfolger der früheren Boden- und Bauschuttdepo­nien. Bau und Betrieb der geplanten Mineralstoffdeponie Haschenbrok unterliegen aber mit den Bestimmungen der Deponieverordnung (DepV) weitaus höheren technischen Ansprü­chen. Die definierten Sicherungselemente der Deponieklasse I tragen dem Vorsorgegrund­satz gegen Umweltbeeinträchtigungen Rechnung. Voraussetzung für den Deponiebetrieb ist ein Multibarrierensystem. Dazu zählen die Verstärkung der geologischen Barriere durch eine ein Meter mächtige Tonschicht, die Basisab­dichtung mit einer eignungsgeprüften Kunststoffdichtungsbahn, die spätere Oberflächenabdichtung nach der Verfüllung, eine kontrollierte Fassung und Entsorgung des Sickerwas­sers sowie die nachhaltige Versickerung des unbelasteten Oberflächenwassers.

Die Sicherheitsstandards sorgen für die schadlose Ablagerung der mineralischen Abfälle und schließen eine Verfrachtung der Schadstoffe aus. Die Basisdichtung verhindert, dass Niederschläge, die in der Betriebsphase den Deponiekörper durchsickern, in den Untergrund gelangen. Die Sickerwässer werden oberhalb der Basisdichtung gefasst, in das Speicherbecken geleitet und regelmäßig entsorgt. Nach der Verfüllung erhält jeder der vier Deponieabschnitte eine Oberflächenabdichtung, die die Niederschläge vom Deponiekörper abhält. Angenommen werden nur Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse I erfüllen und die die zusätzlich in Niedersachsen geltenden Grenzwerte unterschreiten. Voraussetzung für die Annahme der Abfälle ist die laboranalytisch nachge­wiesene Einhaltung der zulässigen Stoffgehalte.